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COVID-19 Sammelklage
Vergütung für Verdienstentgang

Schritt 1

Füllen Sie das Kontaktformular gewissenhaft aus, und schließen Sie sich vielen Gleichgesinnten an! Die Anmeldung ist für Sie völlig kostenlos.

Schritt 2

Nach Erhalt aller Informationen prüfen wir die Übernahme einer allfälligen Prozessfinanzierung anhand der konkreten Entwicklungen. Übernehmen wir Ihren Fall zur Prozessfinanzierung, erhalten Sie von uns einen Prozessfinanzierungsvertrag samt gesonderter Bestätigung, dass wir Ihren Fall übernehmen. Im Falle der Übernahme einer Prozessfinanzierung führen beauftragte Rechtsanwälte in Ihrem Interesse das Verfahren auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages. Nur im Erfolgsfall erhalten wir 20% des erstrittenen „Resterlöses“.

Schritt 3

Wir informieren Sie, sobald eine Entscheidung in Ihrem Fall vorliegt. Auch im Fall einer negativen Entscheidung werden Sie informiert.

Die näheren Details zum Fall

Das Epidemiegesetz sichert Unternehmen Ersatz durch die behördliche Schließung entstandener Vermögensnachteile und gewährt in Arbeitsverhältnissen stehenden Personen einen Entschädigungsanspruch gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§32 Absatz 3).

Das von der Regierung beschlossene COVID 19 Maßnahmengesetz umgeht diese Regelungen und schließt deren Anwendung bei Erlassung einer Verordnung gemäß dem COVID 19 Maßnahmengesetz aus.

Unternehmen und Personen in Arbeitsverhältnissen verlieren somit ihre Ansprüche auf Verdienstentgang und Entgeltfortzahlung in der ansonst gebührenden Höhe.

Betroffene haben die Möglichkeit ihre Verdienstentgänge längstens binnen 6 Wochen ab dem Tag der Aufhebung der COVID-19 Maßnahmen der Bezirksverwaltungsbehörde bekanntzugeben und Ersatz zu verlangen. Betroffene müssen die Bereitschaft haben, aufgrund eines allenfalls negativen Bescheids auf eigene Kosten und Risiko die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts zu befassen.

Für diesen Schritt empfehlen wir unbedingt die Beiziehung eines Rechtsanwalts. Für eine Beschwerde an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ist eine solche verpflichtend.

Die LVA24 übernimmt diesbezüglich keine Prozessfinanzierung, da nach den von uns beigezogenen Experten und Rechtsanwälten, gemäß dem Wortlaut des Epidemiegesetzes 1950 eine Entschädigung wahrscheinlich nur für eine kleine Gruppe in Betracht kommt.

Die von uns beigezogenen Experten und Rechtsanwälte möchten einen anderen Weg versuchen:

Sollte nämlich tatsächlich die Situation eintreten, dass das COVID-19 Maßnahmengesetz oder die Verordnungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden, werden wir im Interesse unserer Kunden prüfen, ob wir die Finanzierung einer Amtshaftungsklage (sofern sich diese als möglich bestätigt) übernehmen.

Nutzen Sie diese Chance auf Schadenersatz auf Basis einer Amtshaftungsklage und melden Sie sich kostenlos als Interessent an.
Lediglich im Erfolgsfall behalten wir uns 20% vom erstrittenen „Reinerlös“. Sie sehen Sie können nur gewinnen!

Gemeinsam mit erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten, werden wir die weitere Entwicklung beobachten und Sie über die Möglichkeiten der Übernahme einer Prozessfinanzierung am Laufenden halten.

Hier mehr erfahren

Anmeldeformular zur COVID 19 Sammelklage

LVA24 PROZESSFINANZIERUNG GMBH

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